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München. Ein Segment boomt derzeit: Serviced Apartments. Hinter dem Begriff steht eine Vielzahl von Nutzungskonzepten, die aber den Unterschied zwischen einem klassischen Hotelbetrieb und der klassischen Wohnnutzung mehr und mehr nivellieren. Alle sind auf einen längeren Aufenthalt ausgelegt, nur muss der Wohnende nicht unbedingt Hotel-Services beanspruchen. Damit entstehen Mischformen aus Wohnen und Beherbergungsbetrieb. Und genau das bringt dieses junge, attraktive Segment in Kollision mit den Begrifflichkeiten des öffentlichen Baurechts in Deutschland. Thomas Hartl, Senior Associate bei der Kanzlei Arnecke Sibeth in München, ist Experte für öffentliches Baurecht und erläutert in diesem Gastbeitrag den juristischen Spagat, der Projekt-Entwickler wie Bauherren und Betreiber nicht zufrieden stellen kann.
Berlin. Der legendäre Fondsinitiator Anno August Jagdfeld und der Fundus Fonds Nr. 31, über den das Adlon Hotel in Berlin finanziert ist, verklagten die Versicherung Signal Iduna.
San Francisco. Airbnb feiert dieses Silvester die Nacht mit den meisten Buchungen seit Unternehmensgründung – mit schätzungsweise zwei Millionen Gästen, meldet Airbnb selbst. Das sind fast doppelt so viele Gäste wie zum Jahreswechsel 2015/16.
München. Der deutsche Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Park-Möglichkeiten für Hotelgäste nicht dem ermässigten Steuersatz unterliegen – selbst dann nicht, wenn kein gesondertes Entgelt berechnet wird. Der ermässigte Steueratz ist nur anwendbar für Leistungen, die unmittelbar mit der Leistung bei Übernachtungen zusammenhängen.
München. Der Investoren-Run auf den "sicheren Hafen" Deutschland wird in diesem Jahr sicherlich noch einmal zunehmen. Das erwarten fast alle Experten. Deutschland wird vermutlich auch nochmals vom Brexit profitieren – und allein dadurch verstärkt das Interesse ausländischer Investoren wecken. Viele jedoch haben keine oder wenig Erfahrung mit deutschem Recht. Deshalb widmen sich Jan Wunschel, Partner, und Alexander Thiermann, Senior Associate, bei der Kanzlei Arnecke Sibeth in München den rechtlichen Risiken beim Erwerb von Bestandsimmobilien in Deutschland. Mit diesem Beitrag startet hospitalityInside.com heute eine Partnerschaft mit der Kanzlei Arnecke Sibeth, die mit 35 Partnern und über 100 Anwälten an vier Standorten präsent ist.
Luxemburg/Wien. Im Jahr 2011 hatte die österreichische Bundesregierung die Energieabgaben-Rückvergütung für Dienstleistungsbetriebe gestrichen. Die Prodinger Steuerberatung aus Wien begleitete daraufhin einen Hotelbetrieb durch den Instanzenweg – und siegte vor dem Europäischen Gerichtshof.
Düsseldorf. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den Antrag von Booking.com abgelehnt, die Paritätsklausel in Deutschland so lange beibehalten zu können, bis das Verfahren um die Beschwerde des Unternehmens gegen die Absetzung der Klausel endgültig abgeschlossen ist. Damit hat die deutsche Hotellerie einen weiteren vorläufigen Sieg im Kampf gegen die Forderungen der Buchungsportale errungen.
Berlin. Die deutsche Bundesregierung hat sich darüber geeinigt, die sogenannte "Störerhaftung" beim WLAN aufzuheben. Darüber dürften sich ausländische Mitbewerber in der Hotellerie nicht besonders freuen, hatten sie doch auf diesem Gebiet bisher in der Regel einen Wettbewerbsvorteil.
Berlin. Der Hotelverband Deutschland lässt sich in Sachen Raten-Parität nun auch von Expedia nicht mehr länger hinhalten. Nachdem der OTA nun ein Mitgliedshotel unter Druck setzte, schaltete die Interessenvertretung der Hotellerie das Gericht ein.
Bonn. Kaum ist Facebook-Gründer Mark Zuckerberg aus Berlin abgereist, eröffnet das Bundeskartellamt ein Verfahren gegen Facebook wegen Verdachts auf Marktmachtmissbrauch durch Datenschutz-Verstösse. Im Mittelpunkt stehen dabei die Nutzungsbedingungen.


