Die eidgenössische Volksinitiative "Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft" (Biodiversitätsinitiative) wurde von Natur- und Umweltorganisationen lanciert und im September 2020 mit mehr als 100.000 gültigen Unterschriften eingereicht. Am 22. September 2024 steht eine Volksabstimmung dazu an.
Die Regionalverbandskonferenz von HotellerieSuisse, bestehend aus der Verbandsleitung und den Präsidenten der Regionalverbände, hat beschlossen, diese Initiative nicht zu unterstützen. Der Verband ist überzeugt, dass die aktuellen Möglichkeiten im Biodiversitätsschutz zielgerichtete Lösungen erlauben, die sich zudem an regionale Gegebenheiten anpassen lassen. "Die Initiative würde den Tourismus in ländlichen Regionen stark einschränken und die Entwicklungs-Möglichkeiten der Beherbergungs-Betriebe beeinträchtigen", sagt HotellerieSuisse-Präsident Martin von Moos.
Wettbewerbsnachteil befürchtet
HotellerieSuisse erkennt die Bedeutung des Schutzes von Lebensräumen und Artenvielfalt an, ist jedoch der Ansicht, dass es bereits vielfältige Massnahmen gibt und die Schweiz ihre Verantwortung – auch im Rahmen internationaler Verpflichtungen – wahrnimmt. Die Initiative könnte durch strengere Bauvorschriften die Weiterentwicklung oder den Neubau von Projekten erschweren, was zu einem Wettbewerbsnachteil der Schweizer Beherbergungsbetriebe führen und den Schweizer Tourismus schwächen könnte.
Regionale Lösungsansätze
HotellerieSuisse sieht ausserdem die unterschiedlichen Gegebenheiten in den Regionen der Schweiz als problematisch an und ist überzeugt, dass regionale Lösungsansätze daher wirkungsvoller sind. Die Initiative würde die Flexibilität der Kantone und Gemeinden bei der Umsetzung des Biodiversitätsschutzes einschränken und somit einen grossen Vorteil der jetzigen Regelung untergraben, so die Argumentation. Zudem würden Berichtspflichten die Betriebe mit zusätzlichem bürokratischem Aufwand belasten, was besonders kleine Hotels aufgrund des Fachkräftemangels vor Herausforderungen oder Mehrkosten stellen würde.
Ja zur beruflichen Vorsorge
Bereits im vergangenen September hat HotellerieSuisse mit Ja für die Reform der beruflichen Vorsorge gestimmt, diese kommt ebenfalls am 22. September zur Abstimmung. Trotz Mehrkosten für die Beherbergungs-Betriebe bewertet der Verband die Massnahme als einen wichtigen Schritt hin zur Sicherung der Renten. Die BVG-Reform sieht eine Senkung des Mindestumwandlungs-Satzes und eine Anpassung der Beitragssätze vor. Das sei entscheidend, um den demografischen Herausforderungen in der Schweiz zu begegnen und die Stabilität der Altersvorsorge zu sichern. Durch Kompensations-Massnahmen wird zudem sichergestellt, dass das Leistungsniveau der Renten erhalten bleibt. "Die Beherbergungs-Branche ist sich der Notwendigkeit bewusst, die Rentenansprüche ihrer Mitarbeitenden zu sichern und gleichzeitig die finanzielle Belastung für die Arbeitgebenden in einem vertretbaren Rahmen zu halten", sagt von Moos. / kn