Urteil und ID Codes Österreich und Italien wehren sich gegen Sharing Vermieter
Magazin • 20.9.2018 • 11362
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Urteil und ID-Codes: Österreich und Italien wehren sich gegen Sharing-Vermieter
20.9.2018
Wien. Österreichs Oberster Gerichtshof hat ein richtungweisendes Urteil in Sachen Sharing-Angebot gesprochen: Wer seine Mietwohnung über eine Plattform untervermietet, riskiert den eigenen Mietvertrag. Auch Italien wehrt sich jetzt gegen Airbnb und fordert einen ID-Code für Kurzzeit-Vermieter.
San Francisco. Airbnb ist eine Partnerschaft mit der Immobilien-Gesellschaft Century 21 aus Paris eingegangen, um Untervermietung legal zu machen. Vermieter, Mieter und Immobilien-Makler teilen sich die Einnahmen jeder Buchung. Von Frankreich bis Deutschland sind die Meinungen geteilt hinsichtlich der Vorteile dieses untervermietungs-freundlichen Konzepts. Aber alle sind sich einig, dass hinter dem Punkt Versicherung noch ein grosses Fragezeichen steht. Die Stadt Paris verhandelt nicht länger mit Airbnb und neben einer Klage gegen die Plattform schlägt es nun ein Verbot von Kurzzeit-Vermietungen in mehreren Arrondissements vor. Die Samthandschuhe sind ausgezogen.
Hamburg. Die Stadt Hamburg wehrt sich nun heftig und entschlossen gegen zweckentfremdeten Wohnraum. Der Senat beschloss diese Woche heftige Strafen für Portale wie Airbnb & Co. Widerstand regte sich im August auch in Hannover und zuvor schon in München.