Anbieter von Privatunterkünften wehren sich
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Die Macht von Peer-to-Peer
Lausanne. Die Entwicklung von Peer-to-Peer-Online-Plattformen wie airbnb, Housetrip, Homeaway und onefinestay sorgt für einige Unruhe im traditionell schnelllebigen Beherbergungssektor, da Reisende nun autonom ausserhalb der gewohnten Strukturen handeln können. Insbesondere junge Leute, die zukünftigen Gäste der Beherbergungsbetriebe, zeigen sich diesen neuen Wegen der Unterbringung nicht abgeneigt. Wie gross die Bedrohung des traditionellen Beherbergungssektors durch die P2P-Vermietungs-Webseiten tatsächlich ist, lässt sich an der heftigen Reaktion der Hotelbranche auf die rasante Entwicklung dieser Plattformen ablesen. Überall auf der Welt führen Städte neue Regulierungen ein. Nun hat sich der P2P-Anbieter Airbnb mit anderen Anbietern zusammengeschlossen, um gemeinsam gegen "restriktive Regelungen bei der Kurzzeit-Vermietung" vorzugehen. Neben dieser Auseinandersetzung mit Drittparteien sehen sich die P2P-Anbieter auch einem harten Wettbewerb untereinander ausgesetzt. Weltweit hat sich ein gigantischer Markt entwickelt, der auch die Vermietung von Ferienwohnungen/-häusern und von Luxusvillen einschliesst. Ein Anbieter überlässt Reisenden ein ganzes Apartment oder eine komplette Villa sogar zum Preis eines Hotelzimmers.
Gerichte und Städte reagieren unterschiedlich auf "illegale Vermietungen"
Paris. Französische Hotelier-Vereinigungen scheinen nicht die einzigen zu sein, die gegen "die illegale Vermietung von Ferienwohnungen" kämpfen. Auch der New York City Council verfolgt alle Verstösse gegen das Gastgewerbe- und Staatsrecht laut dem es Privatpersonen untersagt ist, Wohnraum oder Teile davon für weniger als 30 Tage zu vermieten. Die Nichtbeachtung dieser Bestimmungen könnte zu gerichtlichen Verfahren und empfindlichen Strafen führen.
Endlich im Visier der Politik
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