Kehrtwende nach "Emmely"
BAG-Urteil: Wer Vertrauen verspielt, darf ausserordentlich gekündigt werden
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Die Bagatelle von 1,30 Euro
Offenbach. Kaum ein Arbeitsrechtsstreit hat die Öffentlichkeit und Juristen in den vergangenen Jahren mehr beschäftigt als der Fall "Emmely": die Kündigung einer Kassiererin in einem Berliner Supermarkt, die zwei unterschlagene Pfand-Belege im Gesamtwert von 1,30 Euro zum eigenen Vorteil eingelöst hatte. Dieser Fall gibt Anlass, sich den Sachverhalt, das gerichtliche Verfahren und dessen Umfeld, den Inhalt der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes und die Folgen genauer anzusehen. Daraus erwachsen weitreichende Folgen für die zukünftige Behandlung insbesondere von Vermögensdelikten.
Vertrauensvorrat verhindert Kündigung
Offenbach. Der Fall "Emmely" sorgte letztes Jahr in Deutschland für grosse Schlagzeilen: Eine Kassiererin in einem Berliner Supermarkt hatte zwei unterschlagene Pfand-Belege im Gesamtwert von 1,30 Euro zum eigenen Vorteil eingelöst. Der Fall hat Folgen für viele Arbeitgeber, vor allem im Zusammenhang mit Kündigungen im Kontext von Vermögensdelikten. Nachdem der hospitalityInside-Rechtsexperte und Arbeitgeber-Anwalt Joachim Jungbluth in der vergangenen Ausgabe den Fall bis zur finalen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aufgezeigt hat, erläutert er heute die Entscheidungsgründe und die Folgen, die für jede Branche relevant sind - auch für die Hotellerie.