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Wien. Der Ministerrat Österreichs passt zum 1. Januar 2017 zwei Gesetze an: das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb und das Preisauszeichnungsgesetz. Demnach handelt es sich künftig nun auch bei den Paritätsklauseln in den AGB von Buchungsplattformen um aggressive und somit unwirksame Geschäftspraktiken.
München. Es hagelt Bewertungen, in jeder Art und überall. Auf Plattformen, die dafür geboren wurden und auf Portalen, die sie erst gar nicht haben wollten. Und die Hotels fragen ihre Gäste zusätzlich noch nach dem Feedback. Der Bewertungsspezialist TrustYou, seit acht Jahren am Markt, filtert jede Woche drei Millionen Gäste-Feedbacks. Welche Schlussfolgerungen man gezielt daraus ziehen kann, ist den meisten aber nicht klar. Maria Pütz-Willems sprach mit Benjamin Jost, dem Chief Executive Officer der namhaften Analyse-Plattform TrustYou.com aus München, darüber, weshalb jeder Hotelier fieberhaft Gäste-Bewertungen einsammeln sollte.
London. Die britische Hotelgruppe GLH erlaubt ihren Gästen jetzt, ein Zimmer gezielt auszuwählen, bevor sie es buchen. Laut GLH ist "Choose Your Own Room" die weltweit erste Online-Buchungsseite, die diesen Service anbietet.
Peking. Der Druck steigt. Nach Jahren globaler Expansion vorbei an regionalen Bestimmungen sehen sich die Vermietungsplattformen der Sharing Economy nun weltweit zunehmendem Widerstand gegenüber: Staaten wie New York beschränken Vermietungen, Städte wie San Francisco entfernen nicht registrierte Objekte aus dem Online-Angebot. Betreiber und Anbieter sehen sich massiven Strafen gegenüber. Gleichzeitig schliessen sich nun zehn internationale Megastädte zusammen, um gemeinsame Regeln aufzustellen, an die sich P2P-Plattformen halten müssen. Und: 60 französische Hotel-Vereinigungen und Immobilien-Gesellschaften ziehen nun offiziell gegen Airbnb, Homeaway und sogar Booking.com vor Gericht. Der Vorwurf: unfairer Wettbewerb und illegale Aktivitäten. Der globale Kampf hat begonnen.
Wien. Die Einsicht der österreichischen Bundesregierung kam zwar spät, aber die Hotellerie freut sich darüber, dass die Form der Bestpreis-Garantie, wie sie die OTAs anwenden, geändert werden muss. 2017 soll nun die Bestpreis-Klausel per Gesetz fallen.
Beijing. In der westlichen Welt präsentiert sich Airbnb als der OTA-Gigant schlechthin. Mächtige Konkurrenz kommt jetzt aus Fernost: Tujia.com. Das Unternehmen will sein Angebot an Privatunterkünften im nächsten halben Jahr vor allem in Übersee erweitern. Dabei wird Tujia nicht nur von bekannten und kapitalstarken Immobilien- und Investment-Gesellschaften, sondern auch von der Regierung selbst unterstützt. Auf der Plattform findet man heute über 400.000 Wohnungen in 294 chinesischen Destinationen wie auch in 353 Destinationen ausserhalb Chinas.
Den Haag. Das neue niederländische Startup bidroom.com möchte den "Würgegriff" von Booking.com und Expedia lösen, indem es Hotels direkt mit Gästen verbindet. Trotz des frischen Konzepts, bei dem Hoteliers um die zukünftigen Gäste bieten, scheint es allerdings unrealistisch, dass das Startup den riesigen OTAs ernsthaft schaden könnte.
Köln. Die Unternehmensgruppe HRS beteiligt sich im Rahmen einer strategischen Partnerschaft an der australischen Lido Group und setzt damit ihre weltweite Expansion im Corporate Business weiter fort.
Amsterdam. Obwohl das erste Quartal 2016 soweit in Ordnung war, verspüren die Online Travel Agents einen weniger grossen Enthusiasmus, was die kommenden Monate angeht. Von Priceline über TripAdvisor bis zu Expedia haben alle drei Marktführer Gründe zu glauben, dass das zweite Quartal finanziell nicht so aufregend ausfallen wird. Ihre CEOs finden viele Gründe, dem Markt die Schuld zuzuweisen und die fallenden Zahlen in den Unternehmens-Reports zu rechtfertigen.
London. Booking.com hat am Mittwoch den Start von "Booking Messages" bekannt gegeben. Die Chat-Funktion erlaubt es Gästen, ab dem Moment der Buchung in Echtzeit mit der Unterkunft in Kontakt zu treten. Kunden können so schnell und bequem Anfragen stellen – mit wenigen Klicks.