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München. Die Fallstricke bei der Übergabe eines Unternehmens an den Nachfolger sind vielfältig, wie der vorige Beitrag über Erbschafts-, Schenkungs- und Ertragssteuer zu diesem Thema zeigte. Nicht weniger trickreich verhält es sich mit den rechtlichen Aspekten. Wissen beugt vor - immerhin steht nach Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn in ca. 71.000 Familienunternehmen in Deutschland pro Jahr die Regelung der Nachfolge an. Die beiden hotellerie-spezialisierten Rechtsanwälte und Steuerberater Barbara Gayer und Frank Behrenz von der Wirtschaftskanzlei Sonntag & Partner, München/Augsburg, beleuchten deshalb heute die erbrechtlichen Aspekte im Detail.
München. Nach Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn steht in ca. 71.000 Familienunternehmen in Deutschland pro Jahr die Regelung der Nachfolge an. Die Suche und der Aufbau eines geeigneten Nachfolgers gestaltet sich dabei im besonders im zeit- und arbeitsintensiven Hotel- und Gaststättengewerbe als besonders schwierig. Die Übergabe selbst birgt viele Fallstricke - für beide Seiten. Nachdem hospitalityInside.com vor wenigen Wochen das Thema aus der Praxis-Perspektive aufgriff, legen die beiden hotellerie-spezialisierten Steuerberater Barbara Gayer und Frank Behrenz von der Wirtschaftskanzlei Sonntag & Partner, München/Augsburg, die Aspekte dar: Im ersten Teil heute geht es um Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie um die Ertragssteuer. Der zweite Teil wird die rechtlichen Aspekte beleuchten.
New York/Delhi. Die Affäre um den Datendiebstahl zwischen Starwood Hotels Hilton rund um die Marke Denizen eskaliert: Jetzt beschuldigt Starwood 44 Führungskräfte von Hilton Worldwide, Geschäftsgeheimnisse gestohlen zu haben. In Indien hat das IT-Unternehmen Travelocity einen Geschäftspartner des Datendiebstahls bezichtigt.
Offenbach. Arbeitnehmern, die an ihren Wunschtag nicht frei bekommen und deshalb vorsätzlich krank feiern, kann gekündigt werden. Allein die Ankündigung einer Erkrankung reicht für eine ausserordentliche fristlose Kündigung aus. Die Hintergründe aus der Sicht des Rechtsexperten, dem Fachanwalt Joachim Jungbluth.
Offenbach. Das jüngste EU-Urteil belastet Arbeitgeber einmal mehr: Ist ein Arbeitnehmer dauerhaft krank, kumulieren seine Urlaubsansprüche. Auf den Arbeitgeber kommen ungeheure Mehrbelastungen zu. Deutsches Recht musste sich europäischem Recht beugen.
Bern. "Die Hotel-Sterne sind nach wie vor geschützt", frohlockt der Schweizer Branchenverband hotelleriesuisse und registriert im "Krieg der Sterne" gegen den konkurrierenden Branchenverband GastroSuisse einen weiteren Sieg. GastroSuisse hingegen spricht von einer reinen Zwischen-Entscheidung und hofft doch noch zu gewinnen. Gleichzeitig lenkt das erste "Null Stern-Hotel" der Schweiz die Aufmerksamkeit auf sich.

Düsseldorf. Die Zeiten sind hart, und die ohnehin schon geringen Margen in den Hotels scheinen nun endgültig zusammen zu schrumpfen. Hält die Wirtschaftskrise noch länger an, könnte das durchaus das "Aus" für mehr Hotelbetriebe bedeuten. Erste Insolvenzen gibt es ja schon. Deshalb hat hospitalityInside.com einen Spezialisten gebeten, sich zu Rechtsfragen im Rahmen einer Hotel-Insolvenz nach deutschem Recht zu äussern. Dr. Josef Hingerl, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Berater der Hospitality Legal Group* in insolvenzrechtlichen Fragen, erläutert in diesem Beitrag, welche Fragen bei einer Insolvenz der Betreibergesellschaft, bei einer Insolvenz des Eigentümers und bei einer Insolvenz eines Franchisegebers entstehen und welche Auswirkungen dies auf die jeweiligen Partner hat.
Moskau. Die Immobilienverwaltung der Stadt Moskau zieht mit der ZAO Leningradskaya Hotel vor das Schiedsgericht. Es geht um einen Betrag von 286,1 Millionen Rubel. Das Hotelgebäude - eines der sieben berühmten "Stalin-Türme" - gehört der OAO Sadko-Hotel und wird auf der Grundlage ihres Franchisevertrages mit der Hilton Corporation von der Moskauer Tochtergesellschaft der Interstate Hotels & Resorts betrieben.
Allensbach. In der deutschen Bevölkerung hat sich viel Misstrauen in puncto Datenschutz entwickelt. Die grosse Mehrheit glaubt nicht daran, dass Daten, die bei Unternehmen oder von Staats wegen abgespeichert sind, ausreichend geschützt werden. Dabei ist das Misstrauen gegenüber Unternehmen noch grösser als gegenüber dem Staat.
London. Die Ereignisse überschlugen sich in der letzten Woche: Am Dienstagabend meldete Hilton, dass die Entwicklung der neuen Lifestyle-Marke Denizen vorläufig einstellt und das Management suspendiert sei. Nur vier Tage zuvor hatte Starwood Hotels & Resorts den Wettbewerber des Diebstahls vertraulicher Starwood-Dokumente bezichtigt und Klage eingereicht




