
News & Stories
Rom. Drei Tage vor Weihnachten hat die italienische Kartellbehörde eine Massnahme erlassen, die den Online-Bewertungsportalen TripAdvisor LLC und TripAdvisor Ital Srl wegen der Veröffentlichung von "irreführenden Informationen über die Quellen der Bewertungskommentare" eine Strafe in Höhe von 500.000 Euro beschert.
Brüssel. Ein neuer Tag, ein neuer Kampf für Europas Hoteliers. Diesmal geht es um die unendliche Geschichte der Pauschalreise-Richtlinie. Auf Initiative der italienischen Ratspräsidentschaft einigten sich die EU-Regierungen vergangene Woche im Rahmen des Rates für Wettbewerbsfähigkeit für die Reform der Richtlinie auf einen "allgemeinen Ansatz".
Magdeburg. Ab 13. Dezember 2014 droht deutschen Hoteliers neue Bürokratie – verordnet von der EU: Dann tritt eine Kennzeichnungspflicht für Allergene in Kraft. Es sei denn, Deutschland schafft bis dahin noch ein eigenes Gesetz oder eine Durchführungsverordnung.
Offenbach. Ein schwerbehinderter Mensch bewirbt sich bei einem Unternehmen zweimal: Beim ersten Mal weist aber explizit auf diese Schwerbehinderung hin, beim zweiten Mal versteckt in den Unterlagen. In beiden Fällen erhält der Bewerber die angestrebte Position nicht. Kann er nun wegen Diskriminierung klagen? Damit hatte sich der 8. Senat des deutschen Bundesarbeitsgerichts auseinanderzusetzen.
Berlin/München. Darf nur Motel One seine innerstädtischen Budgethotels "Motel" nennen? Lässt sich dieser Begriff überhaupt schützen? Darüber streiten in Deutschland zwei Hotelgesellschaften.
Offenbach. Spätestens seit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und des darin auch geregelten Schutzes von Menschen mit einer Behinderung gegen Diskriminierung, ist es unzulässig, den Bewerber zu fragen, ob dieser schwerbehindert oder auch nur behindert ist. Allein diese Frage stellt ein Indiz für eine beabsichtigte Diskriminierung dieses Bewerbers dar. Wie ist es aber, wenn der Bewerber eingestellt wird und der Arbeitgeber zu irgendeinem späteren Zeitpunkt gezwungen ist, das Arbeitsverhältnis wieder zu kündigen? Joachim Jungbluth, hospitalityInsides redaktioneller Experte für Arbeitgeber-Recht, über eine Frage, die das deutsche Bundesarbeitsgericht beschäftigte.
Rostock. Erst kaufen sich Steuersünder frei, dann Bernie Ecclestone und jetzt Fondsinitiator Anno August Jagdfeld. Dabei sollte man mit der deutschen Justiz eigentlich nicht handeln können. Aber: Der Deal mit dem Ex-Eigentümer des Grand Hotel Heiligendamm ging von der Staatsanwaltschaft aus. Der Investor der Yachthafen-Residenz Hohe Düne, hingegen steht seit März vor Gericht.
Berlin. Ein genauerer Blick in die Akten zeigt es nun: Der kürzliche Sieg des Immobilienfonds-Initiators Anno August Jagdfeld vor Gericht ist kein "Freispruch 1. Klasse", wie es die Jagdfeld-Gruppe Anfang Juli selbst freudig vermeldete. Wie berichtet, lehnte das Oberlandesgericht Köln - wie zuvor auch das Landgericht Aachen - die Eröffnung der Hauptverhandlung wegen des Vorwurfs der Untreue ab. Es ging dabei um Garantien, Mietverzichte zugunsten der Adlon Holding und angeblich zu Unrecht gezahlte Umsatz-Ausfälle durch Bauarbeiten. Beatrix Boutonnet kniete sich nun tief in die ihr vorliegende Beschlussbegründung hinein. Ein Ende der Rechtsstreitigkeiten rund um die Fundus Gruppe ist nicht in Sicht, auch wenn Jagdfeld nun in diesem Fall einen Sieg errungen hat und dieser Sachverhalt für ihn nun vom Tisch ist.
Wien. Herber Rückschlag für Ferienwohnungsanbieter: Nach den USA und Deutschland schiebt nun auch Österreich dem Vermieten von Wohnungen über Portale wie Airbnb und Co. einen weiteren Riegel vor. Der Oberste Gerichtshof hat ein klares Urteil gesprochen.
Köln. Wie ein Damokles-Schwert hing das Thema über Anno August Jagdfeld: Ihm drohte ein Prozess wegen Untreue im Zusammenhang mit dem Fundus Fonds 31. Nun wurde auch in zweiter Instanz die Klage am Oberlandesgericht Köln nicht zugelassen.