Das Bürokratie-Monster
Deutsches Mindestlohngesetz - Teil 2: Dokumentation, Pflichten & Irrtümer
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Kein Entrinnen mehr
Berlin/Offenbach. Seit 11. August 2014 ist nunmehr eines der meist diskutierten Gesetze in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in Kraft: das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns. Danach gilt seit 1. Januar 2015 in Deutschland ein Mindestlohn von 8,50 Euro. Das Gesetz regelt die Pflichten und Rechte der Unternehmen bzw. der Arbeitgeber sehr klar – und ahndet es mit Horror-Strafen. hospitalityInsides redaktioneller Experte für Arbeitsrecht, der Rechtsanwalt Joachim Jungbluth, Partner der Kanzlei Jungbluth & Hermann aus Offenbach am Main, hat gemeinsam mit seiner Assessorin Maike Ehlers das neue Gesetz in seine wesentlichen Bestandteile zerlegt und erklärt Vorgaben, Rollen und Kontrollen. Nächste Woche folgt Teil 2 zum Thema Mindestlohn, mit den juristischen Eigenheiten des MiLoG und den ersten Erfahrungen damit.
Hoteliers schäumen: Rücktritt, Demos, Proteste
München/Wien. Das Gastgewerbe schäumt: In Österreich droht eine höhere Mehrwertsteuer und das Rauchverbot ist beschlossen; in Deutschland leidet die Branche unter einer neuen Bürokratie-Flut nach der Mindestlohn-Einführung. Doch sie lässt sich nicht länger alles gefallen, ihre Führungskräfte und Mitarbeiter protestieren auf offener Strasse oder legen Ämter nieder.
Experiment Mindestlohn vor dem Start
Wiesbaden. Die deutsche Bundesregierung hat sich nicht umstimmen lassen: Am 1. Januar 2015 startet der neue Mindestlohn von 8,50 Euro flächendeckend in allen Bundesländern. Die Hotellerie fürchtet am meisten die damit einhergehende Arbeitszeitregelung. Und: Es könnte zu Problemen beim Praktikanten-Einsatz kommen.
Einfach nur belastend
Heilbronn. Die Einführung des Mindestlohns in Deutschland zum Januar 2015 lässt die Personalkosten in Hotellerie deutlich steigen – in der Gastronomie sogar signifikant. Als noch belastender aber empfindet die Branche die damit verbundene Dokumentationspflicht. Das untermauert eine Online-Umfrage unter 1.512 Hoteliers und Gastronomen, ausgeführt vom Heilbronner Institut für angewandte Marktforschung der Hochschule Heilbronn, unterstützt vom Dehoga Bundesverband und dem deutschen Hotelverband.
Spitzen-Leistungen werden abgestraft
Wiesbaden. Die Dokumentationspflicht als Bestandteil des Mindestlohns, der zum 1. Januar 2015 in Deutschland eingeführt wurde, hat die Hotellerie in Schwierigkeiten gebracht. Daran ändert auch die neue, in diesem Sommer von Arbeitsministerin Andrea Nahles angekündigte Auflockerung nur wenig. Das grösste Problem bereiten der Mindestlohn und seine Dokumentationspflicht offensichtlich der Küche. Hier müssen Hoteliers teilweise die Öffnungszeiten kürzen oder sie stellen ihr Gourmet-Restaurant auch schon grundsätzlich in Frage.