Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung des Oberlandesgerichts in Düsseldorf vom 4. Juni 2019 korrigiert: Dieses hatte noch die engen Ratenparitäts-Klauseln von Booking.com für erforderlich und verhältnismässig erklärt. Jetzt darf der OTA keine niedrigeren Preise auf Hotel-Webseiten mehr untersagen.
Düsseldorf/Berlin. Der Streit um die Ratenparität ist am Dienstag in Deutschland wieder neu aufgebrochen: Nach einem Gerichtsurteil darf Booking.com an seinen Klauseln zur Ratenparität weiter festhalten. Im Januar 2015 hatte das Gericht dem Konkurrenten HRS genau dieses verboten.