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Berlin. FF&E, Teil drei: Im Mittelpunkt dieses heutigen Beitrags der insgesamt vierteiligen Serie vom Hotelteam der Hotelberatungsgesellschaft Horwath HTL Deutschland und der Trinavis Wirtschaftsprüfung Steuerberatung aus Berlin widmet sich dem steuerlichen Belastungsvergleich und den Voraussetzungen für die Gewerbesteuer-Entlastung.
Paris. Airbnb erhebt endlich im Namen tausender Gemeinden in ganz Frankreich Bettensteuern und zahlt ihnen in diesem Jahr 24 Millionen Euro zurück. Auf Paris entfällt hierbei der Löwen-Anteil. In Amerika, dem ersten Markt von Airbnb, möchte das Unternehmen sein Inventar stärken, um sich endlich für den Börsengang zu wappnen. Es gab bereits Gespräche mit dem Billiganbieter HotelTonight.com, die jedoch eingeschlafen sind… zumindest vorerst.
Berlin. FF&E, Teil zwei: Das Hotelteam der Hotelberatungsgesellschaft Horwath HTL Deutschland und der Trinavis Wirtschaftsprüfung Steuerberatung aus Berlin hat in seinem Auftakt-Kapitel dieser vierteiligen Serie über die wesentlichen Unterschiede zwischen einer Löffelfertigen Verpachtung und einer Schlüsselfertigen Vermietung gesprochen. Und hält fest: Bestimmte FF&E-Modelle benachteiligen jeweils einseitig den Owner oder den Operator. Deswegen muss man für eine faire Lasten-Verteilung sorgen. Darauf geht die Autorin dieses Beitrags, die Steuerberaterin und Senior Managerin Anke Bendschneider, heute ein.
Berlin. Das FF&E gehört zu den schwierigsten Kapiteln im Hotelbetrieb. Das Kürzel steht für Furniture, Fixtures & Equipment. Gemeinsam mit dem OE sorgt es bei Eigentümern, Betreibern und auch gemeinsam mit Anwälten für viele Diskussionen. In einer vierteiligen Serie wendet sich das Hotelteam der Hotelberatungsgesellschaft Horwath HTL Deutschland und der Trinavis GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungs-/Steuerberatungsgesellschaft aus Berlin dem richtigen Umgang mit FF&E zu. Zum Auftakt heute beschäftigen sie sich mit löffelfertiger Verpachtung und schlüsselfertiger Vermietung. Autoren der Serie sind Anke Bendschneider, Steuerberaterin und Senior Managerin sowie Rechtsanwalt und Immobilienökonom Nils Neuwerth, beide im Hotelteam von Trinavis tätig.
New York. Airbnb startet mit einem Sieg gegen die Stadt New York ins Jahr 2019. In der letzten Woche setzte US-Bezirksrichter Paul Engelmayer das jüngste von der Stadt verabschiedete Gesetz ausser Kraft, das Airbnb und HomeAway dazu verpflichtet, bestimmte Daten über ihre Kunden preiszugeben.
Paris. Durch die erstmalige Kombination von künstlicher Intelligenz und Smart Marketing in Zusammenarbeit mit einem neuen Partner sieht AccorHotels einen signifikanten Einfluss auf die Effektivität seiner Marketing-Kampagnen und auf das Kundenerlebnis. Das KI-basierte Tool wird in allen Ländern, in denen AccorHotels tätig ist, eingeführt werden. In Sao Paulo experimentiert die Gruppe zudem mit dem Zimmer-Design. Das neue Projekt ermöglicht es dem Gast, seine eigene Umgebung zu gestalten.
Wien. Nach dem jüngsten Urteil des Obersten Gerichtshofs, das von Österreichs Hotellerie sehr positiv aufgenommen wurde, holt Österreichs Politik zum nächsten Schlag gegen AirBnb und andere Plattformen aus.
Wien. Österreichs Oberster Gerichtshof hat ein richtungweisendes Urteil in Sachen Sharing-Angebot gesprochen: Wer seine Mietwohnung über eine Plattform untervermietet, riskiert den eigenen Mietvertrag. Auch Italien wehrt sich jetzt gegen Airbnb und fordert einen ID-Code für Kurzzeit-Vermieter.
Wiesbaden. Die E-Bike-Welle rollt schon längst, jetzt entdecken Touristen schon eFun-Fahrzeuge wie z.B. Raupenfahrzeuge, die sich per Joy Stick bewegen lassen. Auch das bringt Spass im Urlaub. In Tourismus und Hotellerie hat sich rund um das Thema eMobility bereits ein lukrativer Markt entwickelt, der weit über elektrische Autos hinausgeht. Damit lässt sich Geld verdienen. Als Mekka für eMobil-Fahrer hat sich das quirlige Hotel Kaiserhof in Anif bei Salzburg einen Namen gemacht, aber auch an der deutschen Ostsee hat das gerade erst eröffnete Arborea Hotel gleich ein ganzes eMobility Center mit errichtet.
San Francisco. Airbnb ist eine Partnerschaft mit der Immobilien-Gesellschaft Century 21 aus Paris eingegangen, um Untervermietung legal zu machen. Vermieter, Mieter und Immobilien-Makler teilen sich die Einnahmen jeder Buchung. Von Frankreich bis Deutschland sind die Meinungen geteilt hinsichtlich der Vorteile dieses untervermietungs-freundlichen Konzepts. Aber alle sind sich einig, dass hinter dem Punkt Versicherung noch ein grosses Fragezeichen steht. Die Stadt Paris verhandelt nicht länger mit Airbnb und neben einer Klage gegen die Plattform schlägt es nun ein Verbot von Kurzzeit-Vermietungen in mehreren Arrondissements vor. Die Samthandschuhe sind ausgezogen.