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Berlin. Bereits vor vier Jahren beschwerte sich A&O Hotels bei der EU Kommission – bislang erfolglos – gegen die pachtfreie Vermietung einer Immobilie in Berlin an die Deutschen Jugendherbergen. Jetzt hat das Europäische Gericht beschlossen, ein Prüfungsverfahren einzuleiten.
Düsseldorf/Berlin. Der Streit um die Ratenparität ist am Dienstag in Deutschland wieder neu aufgebrochen: Nach einem Gerichtsurteil darf Booking.com an seinen Klauseln zur Ratenparität weiter festhalten. Im Januar 2015 hatte das Gericht dem Konkurrenten HRS genau dieses verboten.
Karlsruhe. Der deutsche Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil die Rechte einzelner Wohnungseigentümer gegenüber der Wohnungs-Eigentümer-Gemeinschaft gestärkt. Diese können die kurzfristige Vermietung einer Wohnung in ihrem Haus nicht verbieten.
Köln. HRS und der Hotelverband Deutschland haben sich beim Thema Themas "Schadensersatz für Bestpreisklauseln" aussergerichtlich geeinigt. HRS wird einen einmaligen Betrag von vier Millionen Euro an den Verband leisten und so die rund 600 IHA-Mitgliedshotels entschädigen, die im Vorjahr gemeinsam Schadensersatzansprüche geltend gemacht hatten.
Bad Kreuznach. 20 Hoteliers aus Rheinland-Pfalz haben letzten Freitag, am 14. Dezember 2018, Klage gegen den Hotel- und Gaststättenverband Rheinland-Pfalz eingereicht. Sie werfen dessen Präsident Gereon Haumann die Missachtung und Umgehung der Verbandssatzung vor. Das klingt banal, ist es aber nicht, weil dadurch der Chef des Landesverbands seine aktuelle achtjährige Amtszeit vorschnell verlängert hat. Momentan läuft seine Amtszeit noch bis 2021. Trotzdem sicherte sich Haumann schon in diesem August weitere acht Jahre – bis 2029. Allein für diese neue Amtsperiode wird er insgesamt über zwei Millionen Euro kassieren. Jetzt wehren sich Verbandsmitglieder. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Berlin wie auch die Bundes-Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner haben Haumann noch kürzlich öffentlich applaudiert.
München. Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat Airbnb mit Sitz in Irland gestern dazu verurteilt, die Daten zu Gastgebern von vermittelten Wohnungen an die Landeshauptstadt München herauszugeben. Andernfalls drohen hohe Strafen. Die österreichische Hoteliervereinigung applaudiert, und Airbnb kündigt parallel in den Medien an, so gross wie Amazon werden zu wollen.
Augsburg. Ist ein Hotel noch ein Hotel, wenn man keinen Menschen mehr zu sehen bekommt? Also online bucht, den Zimmer-Schlüssel elektronisch erhält und sich dann selbständig im Hotel bewegt? Das Hotel ohne Mitarbeiter gibt es in der Tat schon häufiger. Die Digitalisierung beflügelt diesen Trend. hospitalityInside-Leser stellten die Frage, ob das personal-lose Hotel auch rechtlich auf sicheren Füssen steht. Wir haben die Hotelverbände in Deutschland, Österreich und der Schweiz gefragt, ebenso wie die Betreiber von zwei "unbemannten" Hotels und die Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein aus München, unseren redaktionellen Experten in Rechtsfragen.
Palma de Mallorca. Hotelbeds fordert OTAs heraus. Auf der letzten Phocuswright-Veranstaltung in Amsterdam erklärte Joan Vila, Executive Chairman der Hotelbeds-Gruppe und Marktführer, warum die Betten-Bank inzwischen über die relevante Grosse verfügt, um führende OTAs herausfordern und Hotels einen alternativen Weg in den Markt anbieten zu können. Die Gruppe, die ihren Sitz in Spanien hat, verbindet nun 170.000 Hotels mit 60.000 Zwischenhändlern. CEO Joan Vila betont zudem, dass sein Unternehmen mehr als OTAs zu bieten hat – Pakete, zahlreiche Frühbuchungen, längere Aufenthalte und viel weniger Stornierungen als OTAs. Da Hotelbeds sich selbst als Technik-Unternehmen bezeichnet, denkt es ebenfalls über die Entwicklung einer Betten-Bank basierend auf Blockchain nach. Ein Update von Sarah Douag.
München. Wer das deutsche Mietrecht kennt, der weiss: Der digitale Abschluss eines mehrjährigen Mietvertrags scheint auf den ersten Blick ein Ding der Unmöglichkeit zu sein. Denn Mietverträge müssen den Anforderungen der gesetzlichen Schriftform entsprechen, damit sie die Parteien länger als ein Jahr binden können. Wird die Schriftform hingegen nicht eingehalten, so kann der Mietvertrag jederzeit durch ordentliche Kündigung beendet werden. Ein Schreckensszenario für jede Hotel-Vermietung… Die beiden Rechtsanwältinnen Anna Gassner und Dr. Marina Schäuble von der Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein in München erläutern, wie der Mietvertrag per Mausklick doch noch funktionieren kann.
München. Ausländische Immobilien-Investoren drängen nach wie vor in den deutschen Markt – damit geht auch den Anwälten die Arbeit nicht aus. Selbst Experten wie der Hospitality-Spezialist Dr. jur. Anton Ostler, Partner der Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein in München, muss Investoren und Hotel-Eigentümern immer wieder deutsches Recht erläutern. Deshalb fasst er hier für diese Zielgruppe das deutsche Arbeitsrecht zusammen – ein Leitfaden, der auch vor Enttäuschungen und allzu grossen Erwartungen schützen soll.





