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Palma de Mallorca. Hotelbeds fordert OTAs heraus. Auf der letzten Phocuswright-Veranstaltung in Amsterdam erklärte Joan Vila, Executive Chairman der Hotelbeds-Gruppe und Marktführer, warum die Betten-Bank inzwischen über die relevante Grosse verfügt, um führende OTAs herausfordern und Hotels einen alternativen Weg in den Markt anbieten zu können. Die Gruppe, die ihren Sitz in Spanien hat, verbindet nun 170.000 Hotels mit 60.000 Zwischenhändlern. CEO Joan Vila betont zudem, dass sein Unternehmen mehr als OTAs zu bieten hat – Pakete, zahlreiche Frühbuchungen, längere Aufenthalte und viel weniger Stornierungen als OTAs. Da Hotelbeds sich selbst als Technik-Unternehmen bezeichnet, denkt es ebenfalls über die Entwicklung einer Betten-Bank basierend auf Blockchain nach. Ein Update von Sarah Douag.
München. Wer das deutsche Mietrecht kennt, der weiss: Der digitale Abschluss eines mehrjährigen Mietvertrags scheint auf den ersten Blick ein Ding der Unmöglichkeit zu sein. Denn Mietverträge müssen den Anforderungen der gesetzlichen Schriftform entsprechen, damit sie die Parteien länger als ein Jahr binden können. Wird die Schriftform hingegen nicht eingehalten, so kann der Mietvertrag jederzeit durch ordentliche Kündigung beendet werden. Ein Schreckensszenario für jede Hotel-Vermietung… Die beiden Rechtsanwältinnen Anna Gassner und Dr. Marina Schäuble von der Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein in München erläutern, wie der Mietvertrag per Mausklick doch noch funktionieren kann.
München. Ausländische Immobilien-Investoren drängen nach wie vor in den deutschen Markt – damit geht auch den Anwälten die Arbeit nicht aus. Selbst Experten wie der Hospitality-Spezialist Dr. jur. Anton Ostler, Partner der Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein in München, muss Investoren und Hotel-Eigentümern immer wieder deutsches Recht erläutern. Deshalb fasst er hier für diese Zielgruppe das deutsche Arbeitsrecht zusammen – ein Leitfaden, der auch vor Enttäuschungen und allzu grossen Erwartungen schützen soll.
Brüssel. Manche nennen es den "Big Bang", andere eine "Revolution". Ab kommende Woche, genauer ab dem 25. Mai um Mitternacht, gilt in der gesamten EU die neue Datenschutz-Grundverordnung. Die DSGVO gilt für die 511,8 Millionen EU-Bürger, die künftig mehr Rechte haben werden, während auf die Unternehmen mehr Pflichten zukommen. Die Hotellerie ist dabei, sich an die neuen Richtlinien anzupassen, und versucht einzuschätzen, welche Wirkung die neue Gesetzgebung auf ihr Geschäft haben wird. Sarah Douag sprach mit Choice Hotels International aus den USA, einer Gruppe mit einem komplexen Netz aus tausenden von Franchise-Nehmern in Europa, und liess sich erklären, wie komplex die DSGVO tatsächlich ist und welche Massnahmen das Unternehmen eingeleitet hat, um die neuen Regelungen einzuhalten. Ein Gespräch mit Estelle Corsin, HR und Legal Officer bei Choice Hotels Frankreich.
Hamburg. Disruption stückchenweise: Der deutsche Bundesgerichtshof BGH) erlaubt es dem Anbieter, ab sofort Gutscheine anzubieten und umfassende Bonus-Aktionen zu starten. Das ist ein harter Schlag für das traditionelle Taxi-Gewerbe in Deutschland. Hoteliers sollten Bescheid wissen, wenn Gäste nach dem günstigsten Taxi fragen.
Madrid. Der spanische Gerichtshof erklärte ein Gehaltspaket in einem Hotel auf Teneriffa aufgrund von geschlechtlicher Diskriminierung für ungültig. Die Zimmermädchen im Hotel Best Tenerife erhielten 500 Euro weniger im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen im Hotel-Restaurant.
Bonn. Das deutsche Bundeskartellamt wirft Facebook Missbrauch vor, weil das Unternehmen Daten aus Drittquellen sammelt und verwertet. Eine finale Entscheidung dazu wird es erst im Sommer 2018 geben.
Bonn. Das deutsche Bundeskartellamt hat eine Sektor-Untersuchung "Vergleichsportale" im Internet eingeleitet. Die Behörde wird auch Reise-Portale analysieren. Bis Jahresende erhalten die Anbieter entsprechende Fragebögen.
Wien. Beim österreichischen Verfassungsgerichtshof, der höchsten Instanz des Landes, sind Booking und Expedia mit ihrer Beschwerde zur Raten-Parität nun endgültig abgeblitzt.
München. Ausländische Immobilien-Investoren drängen in den deutschen Markt – in diesen turbulenten Zeiten noch immer eine der stabilsten Weltmärkte. Viele von ihnen ziehen sich allerdings zurück, wenn sie mit den Rechtsgrundlagen konfrontiert werden. Hier gibt es in der Tat einige wichtige Aspekte, die von Neu-Investoren in Betracht gezogen werden sollten. Im Folgenden stellt der deutsche Immobilien- und Hospitality-Spezialist Dr. jur. Anton Ostler, Partner der Kanzlei Arnecke Sibeth, München, und Fachmann in allen Fragen des Wirtschaftsrechts, die wichtigsten rechtlichen Herausforderungen in Bezug auf Unternehmensstrukturen, geschäftliche Regulierungen und den Ablauf eines Investments dar.