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Rom. Das Verwaltungsgericht der Region Lazio hat das durch die italienische Kartellbehörde im vergangenen Dezember wegen der Veröffentlichung "irreführender Informationen über die Herkunft von Bewertungen" gefällte Urteil einer 500.000-Euro-Strafe gegen TripAdvisor LLC und TripAdvisor Italy Srl gekippt.
Paris/Rom/Berlin. Gestern hat die französische Nationalversammlung in Paris das "Macron-Gesetz" definitiv akzeptiert. Der französische Premierminister Manuel Valls wird es heute mittag abzeichnen und damit für gültig erklären. Für die Hoteliers vor Ort bedeutet es Freiheit. Nach Monaten der Unsicherheit ist jetzt klar, dass es OTAs in Frankreich nicht erlaubt ist, ihnen eine Preisparität aufzuzwingen – weder online noch offline. Diese Revolution wird die Beziehung zwischen den OTAs und den Hotels auf den Kopf stellen.
Amsterdam/Berlin. Der Hotelverband Deutschland wie auch die schweizerische hotellerieSuisse und der europäische Dachverband HOTREC weisen Hoteliers darauf hin, dass sie mit jeweiligem Recht hadern, wenn sie ab 1. Juli die neuen AGB von Booking.com – und von Expedia – akzeptieren.
Paris. Nach Booking.com, das aufgefordert wurde, einen Grossteil seiner sogenannten "unfairen" Geschäftspraktiken aufzugeben, bekommt Expedia nun den Zorn Frankreichs gegen die OTAs zu spüren.
Amsterdam/Berlin. Booking.com überraschte die deutsche Hotellerie mit der Erklärung, freiwillig auf die Paritätsklausel zu verzichten. Der deutsche Hotelverband wehrt sich gegen diese halbe Wahrheit und greift den OTA heftig an.
Brüssel. Die massive Kritik des europäischen Dachverbandes HOTREC an den Entwürfen zur Pauschalreise-Richtlinie ist in Brüssel auf der Schlussetappe der Beratungen auf offene Ohren gestossen. Die Richtlinie erfasst jetzt weniger Hotel-Angebote als befürchtet.
Paris/Rom. Ist das eine Neuauflage von David und Goliath? Sind europäische Hoteliers gegen Booking.com wirklich auf der Siegerstrasse? Nun ja, darüber lässt sich streiten. Zwar hören viele die neue Nachricht mit Genugtuung, doch Experten warnen weiterhin davor, dass Booking.com noch immer viel Macht über die Hoteliers hat. Viele lassen sich von der jüngsten Entscheidung nicht in die Irre führen. Sie sind sicher, dass Booking den Hotels garantiert einen Denkzettel verpassen wird, indem es anderen Online-Plattformen bessere Preise bietet, und am Ende sehen sich die Hoteliers gezwungen, wieder mit Booking zu kooperieren, um ihren RevPAR auf einem angemessenen Niveau zu halten. Die Kartellbehörden in Frankreich, Italien und Schweden haben mit ihrer Entscheidung, die vom Urteil der deutschen Wettbewerbshüter abweicht, den Ball nun wieder ins Rollen gebracht. Der Hintergrund und die Details zur Entscheidung rund um Booking.com.
Bonn. Nach HRS ist jetzt auch OTA-Riese Booking.com dran: Das deutsche Bundeskartellamt mahnte die Buchungsplattform wegen ihrer fortgesetzten Anwendung der Bestpreis-Klausel ab. Damit herrscht jetzt wieder Waffengleichheit von HRS und Booking.com; das Verfahren gegen Expedia läuft noch.
Wien. Österreichs Oberster Gerichtshof hat entschieden, dass Kombinationen mit der Vorsilbe "Mc" in Hotellerie und Gastronomie der Fast Food-Kette McDonald’s vorbehalten bleiben. McDonald’s-Anwälte spekulieren mit einer Präjudiz-Wirkung auf Deutschland.
Düsseldorf/Köln. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat letzten Freitag die Beschwerde von HRS gegen einen Beschluss des Bundeskartellamtes zurückgewiesen. Damit sind Bestpreis-Klauseln in Deutschland jetzt endgültig verboten, weil juristisch untermauert. Unklar bleibt, wann sich das Kartellamt jetzt zu den AGBs von Booking und Expedia äussert. So lange herrschen verzerrte Wettbewerbsverhältnisse unter den OTAs in Deutschland.