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Bad Homburg. Auf Antrag der deutschen Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat das Landgericht Nürnberg-Fürth der hotel.de AG, Nürnberg, irreführende Werbung zur Zimmer-Verfügbarkeit untersagt.
Berlin. Der deutsche Hotelverband will nun schrittweise rechtliche Schritte gegen Booking.com einleiten, da der OTA den Hoteliers den direkten eMail-Kontakt zu seinem Gast verwehrt und zudem mitliest.
München. Heute gibt es für jeden Bedarf den individuell zugeschnittenen Vertrag, der auf die Wüsche von Investoren, Betreibern und Franchise-Partnern eingeht. Das bedeutet aber keineswegs, dass deshalb im Wechselspiel von Sicherheit, Flexibilität und Profitabilität vor dem Hintergrund wachsender Vertriebskosten alle zufrieden gestellt wären. Aktuell dürften sich viele angesichts der Zins-Situation mit kleineren Brötchen zufrieden geben, zeigte die Abschluss-Diskussion der Hotel-Konferenz "Hospitality Industry Dialogue" an der Münchner Expo Real.
Berlin. 2006 wurde das deutsche Meldewesen modifiziert und auf den Bund übertragen, nun tritt die neue Regelung am 1. November 2015 in Kraft. Sie bringt auch Veränderungen für die Hotellerie mit sich: z.B. einen schnelleren Checkin.
Rom. Italien hat jetzt sein eigenes "Macron-Gesetz". Am vergangenen Dienstag hat die italienische Abgeordneten-Kammer über ein spezielles Gesetz abgestimmt, dass den Hotels die Freiheit gibt, Zimmerpreise auf ihrer eigenen Website festzulegen – unabhängig jeglicher Online- oder Offline-Preisparitätsklauseln. Aber es gibt da einen Haken.
Berlin/Offenbach. Ausgerechnet Deutschlands sozialdemokratische Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles hat mit dem deutschen Mindestlohn-Gesetz ein Bürokratie-Monster aufgebaut, das Arbeitgeber unverhältnismässig stark in die Pflicht nimmt. Die Dokumentation der Arbeitszeiten ist krass, belastend und wirtschaftsschädigend – wie auch hospitalityInside-Mitarbeiterin Susanne Stauss in ihrem separaten Artikel heute aufzeigt. Auf welchen nüchternen Gesetzesfüssen dieses Dokumentationspflicht-Monster steht, erläutert heute hospitalityInsides redaktioneller Experte für Arbeitsrecht, der Rechtsanwalt Joachim Jungbluth, Partner der Kanzlei Jungbluth & Hermann aus Offenbach am Main, gemeinsam mit seiner Assessorin Maike Ehlers. Und auch dieser Experte kann am Schluss nur ein sehr nüchternes Fazit ziehen.
Berlin/Offenbach. Seit 11. August 2014 ist nunmehr eines der meist diskutierten Gesetze in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in Kraft: das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns. Danach gilt seit 1. Januar 2015 in Deutschland ein Mindestlohn von 8,50 Euro. Das Gesetz regelt die Pflichten und Rechte der Unternehmen bzw. der Arbeitgeber sehr klar – und ahndet es mit Horror-Strafen. hospitalityInsides redaktioneller Experte für Arbeitsrecht, der Rechtsanwalt Joachim Jungbluth, Partner der Kanzlei Jungbluth & Hermann aus Offenbach am Main, hat gemeinsam mit seiner Assessorin Maike Ehlers das neue Gesetz in seine wesentlichen Bestandteile zerlegt und erklärt Vorgaben, Rollen und Kontrollen. Nächste Woche folgt Teil 2 zum Thema Mindestlohn, mit den juristischen Eigenheiten des MiLoG und den ersten Erfahrungen damit.
Rom. Das Verwaltungsgericht der Region Lazio hat das durch die italienische Kartellbehörde im vergangenen Dezember wegen der Veröffentlichung "irreführender Informationen über die Herkunft von Bewertungen" gefällte Urteil einer 500.000-Euro-Strafe gegen TripAdvisor LLC und TripAdvisor Italy Srl gekippt.
Paris/Rom/Berlin. Gestern hat die französische Nationalversammlung in Paris das "Macron-Gesetz" definitiv akzeptiert. Der französische Premierminister Manuel Valls wird es heute mittag abzeichnen und damit für gültig erklären. Für die Hoteliers vor Ort bedeutet es Freiheit. Nach Monaten der Unsicherheit ist jetzt klar, dass es OTAs in Frankreich nicht erlaubt ist, ihnen eine Preisparität aufzuzwingen – weder online noch offline. Diese Revolution wird die Beziehung zwischen den OTAs und den Hotels auf den Kopf stellen.
Amsterdam/Berlin. Der Hotelverband Deutschland wie auch die schweizerische hotellerieSuisse und der europäische Dachverband HOTREC weisen Hoteliers darauf hin, dass sie mit jeweiligem Recht hadern, wenn sie ab 1. Juli die neuen AGB von Booking.com – und von Expedia – akzeptieren.



