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Offenbach. Ein schwerbehinderter Mensch bewirbt sich bei einem Unternehmen zweimal: Beim ersten Mal weist aber explizit auf diese Schwerbehinderung hin, beim zweiten Mal versteckt in den Unterlagen. In beiden Fällen erhält der Bewerber die angestrebte Position nicht. Kann er nun wegen Diskriminierung klagen? Damit hatte sich der 8. Senat des deutschen Bundesarbeitsgerichts auseinanderzusetzen.
Berlin/München. Darf nur Motel One seine innerstädtischen Budgethotels "Motel" nennen? Lässt sich dieser Begriff überhaupt schützen? Darüber streiten in Deutschland zwei Hotelgesellschaften.
Offenbach. Spätestens seit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und des darin auch geregelten Schutzes von Menschen mit einer Behinderung gegen Diskriminierung, ist es unzulässig, den Bewerber zu fragen, ob dieser schwerbehindert oder auch nur behindert ist. Allein diese Frage stellt ein Indiz für eine beabsichtigte Diskriminierung dieses Bewerbers dar. Wie ist es aber, wenn der Bewerber eingestellt wird und der Arbeitgeber zu irgendeinem späteren Zeitpunkt gezwungen ist, das Arbeitsverhältnis wieder zu kündigen? Joachim Jungbluth, hospitalityInsides redaktioneller Experte für Arbeitgeber-Recht, über eine Frage, die das deutsche Bundesarbeitsgericht beschäftigte.
Rostock. Erst kaufen sich Steuersünder frei, dann Bernie Ecclestone und jetzt Fondsinitiator Anno August Jagdfeld. Dabei sollte man mit der deutschen Justiz eigentlich nicht handeln können. Aber: Der Deal mit dem Ex-Eigentümer des Grand Hotel Heiligendamm ging von der Staatsanwaltschaft aus. Der Investor der Yachthafen-Residenz Hohe Düne, hingegen steht seit März vor Gericht.
Berlin. Ein genauerer Blick in die Akten zeigt es nun: Der kürzliche Sieg des Immobilienfonds-Initiators Anno August Jagdfeld vor Gericht ist kein "Freispruch 1. Klasse", wie es die Jagdfeld-Gruppe Anfang Juli selbst freudig vermeldete. Wie berichtet, lehnte das Oberlandesgericht Köln - wie zuvor auch das Landgericht Aachen - die Eröffnung der Hauptverhandlung wegen des Vorwurfs der Untreue ab. Es ging dabei um Garantien, Mietverzichte zugunsten der Adlon Holding und angeblich zu Unrecht gezahlte Umsatz-Ausfälle durch Bauarbeiten. Beatrix Boutonnet kniete sich nun tief in die ihr vorliegende Beschlussbegründung hinein. Ein Ende der Rechtsstreitigkeiten rund um die Fundus Gruppe ist nicht in Sicht, auch wenn Jagdfeld nun in diesem Fall einen Sieg errungen hat und dieser Sachverhalt für ihn nun vom Tisch ist.
Wien. Herber Rückschlag für Ferienwohnungsanbieter: Nach den USA und Deutschland schiebt nun auch Österreich dem Vermieten von Wohnungen über Portale wie Airbnb und Co. einen weiteren Riegel vor. Der Oberste Gerichtshof hat ein klares Urteil gesprochen.
Köln. Wie ein Damokles-Schwert hing das Thema über Anno August Jagdfeld: Ihm drohte ein Prozess wegen Untreue im Zusammenhang mit dem Fundus Fonds 31. Nun wurde auch in zweiter Instanz die Klage am Oberlandesgericht Köln nicht zugelassen.
München. Welche rechtlichen Kriterien gelten bei Krisen-Szenarien im Franchiseverhältnis? Vor allem bei Kündigungen und bei Pflichtverstössen? Mit diesen Aspekten beschäftigt sich Dr. Christian Zerr, Rechtsanwalt bei der internationalen Kanzlei Hogan Lovells International LLP, heute im letzten von drei Teilen einer Serie über den Rechtsrahmen beim Franchising in der deutschen Hotellerie. Vorausgegangen sind Beiträge über die Interessen des Franchisegebers und die besondere Interessenlage von Hotel-Gesellschaften als Franchisegeber und Betreiber-Gesellschaften als Franchisenehmer.
Leipzig. Die Anforderungen an die Hotellerie im eCommerce-Bereich sind wieder einmal strenger geworden. Hoteliers, die Verbrauchern Online-Buchungen ermöglichen, müssen ab sofort bestimmte Informationspflichten übermitteln und enge Gestaltungsvorgaben auf ihrer Webseite beachten! Das fordert seit 13. Juni 2014 das neue "Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung". Unternehmer mit eigenen Online-Shops und Shops auf Plattformen können seit Jahren einLied von der Regelungswut auf europäischer und nationaler Gesetzesebene singen. Was das für die Online-Angebote der Hotellerie bedeutet, erläutert der hospitalityInside-Experte für Online-Recht, Rechtsanwalt Peter Hense aus Leipzig, Partner der Kanzlei von Spirit Legal London.
München. Wo liegen die rechtlichen Grenzen wirksamer Franchise-Vereinbarungen? Klare gesetzliche Vorgaben für Franchiseverträge gibt es in Deutschland nicht. Auch das AGB-Recht ist keine grosse Hilfe, denn es kann die Bestimmungen nur auf den Einzelfall abstimmen. Diesem Themen-Komplex widmet sich Dr. Christian Zerr, Rechtsanwalt bei der internationalen Kanzlei Hogan Lovells International LLP, heute – im zweiten von drei Teilen einer Serie über den Rechtsrahmen beim Franchising in der Hotellerie. Der nachfolgende Artikel beschreibt nun, ausgehend von den Interessen des Franchisegebers, die vertragliche Ausgestaltung seiner Interessen und deren rechtlichen Grenzen.







