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Berlin. Deutschland hat endlich sein Hinweisgeberschutz-Gesetz verabschiedet und setzt damit eine EU-Richtlinie mit über drei Jahren Verspätung um. Grössere Unternehmen müssen sofort handeln, kleinere haben noch etwas Karenzzeit. Es tritt am 2. Juli 2023 in Kraft.
München. Bayerische Bürger können die Rückzahlung von Bussgeldern für bestimmte Verstösse gegen die bayerischen Corona-Ausgangsbeschränkungen im Frühjahr 2020 beantragen. Dazu verurteilte jetzt das Bundesverwaltungsgericht die Landesregierung.
Karlsruhe. Der deutsche Bundesgerichtshof hat einer Klägerin Ansprüche aus ihrer Betriebsschliessungs-Versicherung während Corona zustehen – allerdings nur für den "zweiten Lockdown" und nicht für den ersten.
Luxemburg. Reisende, deren Pauschalreise durch Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie beeinträchtigt wurde, haben möglicherweise Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises. Dies entschied der Europäische Gerichtshof am 12. Januar 2023. Damit stärkt der EuGH die Verbraucher und nimmt Reiseveranstalter wie FTI oder TUI in die Haftung – auch wenn sie selbst die Einschränkungen nicht verursacht haben.
Berlin. Die Nachfahren des Firmengründers Lorenz Adlon gingen noch einmal aufs Ganze und wollten das Berliner Grandhotel nebst Grundstück zurück. Im Kern des Streits geht es um die Rolle der Familie im Nationalsozialismus und die Rechtmässigkeit der Enteignung des Luxushauses. Vor allem aber wieder einmal um viel Geld. Das Gericht wies die Klage noch am gleichen Tag ab.
Berlin. In deutschen Unternehmen wird ab 2023 eine Meldestelle für Whistleblowing zur Pflicht. Das gilt nicht nur für Konzerne, sondern schon für Firmen ab 50 Mitarbeitenden. Deutschland setzt damit eine EU-Richtlinie mit drei Jahren Verspätung um.
Brüssel. Die Europäische Kommission will den Rechtsrahmen für Kurzzeitvermietungen Ende 2022 verschärfen. Vermieter werden sich registrieren müssen und die Behörden werden von den Plattformen verlangen, Daten zu teilen.
Köln. Als Unterstützung in der Corona-Pandemie gilt in Deutschland noch bis zum Jahresende 2022 in der gesamten Gastronomie der ermässigte Umsatzsteuersatz von 7% auf Speisen und Getränke. Dann könnte dieser aber wieder steigen. Ein EU-Urteil versprüht Funken der Hoffnung.
Berlin. In Deutschland haben drei Städte gegen die dort erhobene Bettensteuer auf Privatreisen geklagt und den Prozess verloren. Nun fürchten Hoteliers und Hotelverbände eine Ausweitung der Steuer auf weitere Städte und auf Geschäftsreisen. In Bayern fühlt man sich davor noch sicher.
Karlsruhe. Das gestrige Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs sorgt im Corona-gebeutelten Gastgewerbe sicher für Unmut: Von Lockdowns und Schliessungen betroffene Betriebe haben keinen Anspruch auf Entschädigung für die entgangenen Einnahmen. "Das ändert aber nichts an der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts zur gleichberechtigten Verteilung von Corona-Hilfen", kommentiert Dirk Iserlohe, Honestis AG/Dorint Hotels, die Entscheidung heute morgen und macht damit erneut auf die andere, grosse Baustelle für Hotelgruppen aufmerksam.